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KNIHOVNA MĚSTA
OLOMOUCE

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KNIHOVNA MĚSTA OLOMOUCE

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Büchereiordnung

BÜCHEREIORDNUNG

 

der Stadtbibliothek von Olomouc

Im Einklang mit der Gründungsurkunde der Stadtbibliothek Olomouc, abgestimmt von der Vertretung der Stadt Olomouc mit dem Beschluss vom 21. 09.2009 und nach dem § 4, Abs. 6 des Gesetzes Nr. 257/ 2001 Slg. (Büchereigesetz), gebe ich diese Büchereiordnung aus:

 

I

Grundbestimmungen

Art. 1 Berufung und Tätigkeit der Stadtbibliothek von Olomouc

            Die Bibliothek der Stadt Olomouc ist eine Grundbibliothek im Sinne der §§ 3 und 12 des Gesetzes Nr. 257/2001 Slg. und wurde zwecks der Leistung des öffentlichen Bücherei- und Informationsdienstes auf die gleiche Art für alle Bürger ohne Unterschied, eingeschränkt in den §§ 2, 4 und 14 des Büchereigesetzes und zwecks der Sicherstellung des gleichberechtigten Zutrittes der Bürger zu Informationen und Kulturwerten, die in den Etats und Informationsdatenbanken der Bücherei enthalten sind.

Die aufgeführten Dienstleistungen gewähren: Abteilung für erwachsene Leser (beinhaltet die Ausleihe für erwachsene Leser, Lesesaal und Studierzimmer, Ausleihe für Musikalien und Musikträger und das Internetzentrum), Abteilung für Kinder und Jugendliche, städtische Zweigstellen und Bibliotheken in den Stadtvierteln.

Die Bibliothek der Stadt Olomouc (weiter nur Bibliothek) ist eine Beitragsorganisation mit Rechtssubjektivität, sie verwaltet das Eigentum der Stadt und achtet darauf, dass die Benutzer den Bibliotheksetat und die Einrichtungen schützen und nicht beschädigen.

 

Art. 2 Öffentliche Bücherei- und Informationsdienstleistungen

Die Bibliothek leistet für die Benutzer Bücherei- und Informationsdienstleistungen (weiter nur Dienstleistungen), so wie sie in den einschlägigen Bestimmungen des Büchereigesetzes definiert sind.

Es handelt sich vor allem um:

die Ausleihdienstleistungen:

       die Ausleihe der Bucheinheiten im Gebäude der Bibliothek (Präsenzausleihe),

              die Ausleihe der Bucheinheiten außerhalb des Gebäudes (Absenzausleihe),

die Ausleihe und reprographische Dienstleistungen zwischen den Bibliotheken im Rahmen der Tschechischen Republik, bzw. internationaler Ausleihdienst zwischen Bibliotheken;

das Kopieren der Büchereidokumente;

d)     Informationsdienstleistungen: Beratungsdienst, Informationen zu Katalogen, Datenbanken,       Etats, Informationen bibliographischen und faktographischen Charakters, Zugang zu         den elektronischen Datenbanken (lokal sowie vernetzt);

e)              Internetzugang;

f) Beratungsdienstleistungen, Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung, zur EU-Problematik,   Informationen über den Nonprofitsektor;

g)     Propagationsdienstleistungen: Veranstaltung von Exkursionen, informativen Vorträgen über die Bibliothek und ihre Dienstleistungen, Propagation der Bibliothek in der Presse und in den Medien, Erstellung und Aktualisierung der Webseiten der Bibliothek und der Facebook-Seiten, Veranstaltung von Vorlesungen, Besprechungen und weiteren Veranstaltungen für Kinder, Studenten und die breite Öffentlichkeit;

h)     Schulungen für Einwohner und weitere Sonderdienstleistungen.

2.    Die Bibliothek verrechnet Gebühren (Erstattung der tatsächlich aufgewendeten Kosten) für die Registrierung der Benutzer, Sanktionsgebühren, Erstattung der Reprographie- und Kopierdienstleistungen und für einige Sonderdienstleistungen. Sämtliche Finanzbeträge werden von der Bibliothek nach den Grundsätzen der Büchereiordnung und in der durch die Preisliste festgelegten Höhe abgerechnet, wobei die Preisliste die Anlage der Büchereiordnung bildet.

 

II

Benutzer der Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen

1.     Die Bibliothek leistet ihre Dienstleistungen nur den Benutzern, die ordentlich registriert sind und die Registrierungsgebühr an einer der Ausleihestellen bezahlt haben. Eine Ausnahme bilden die Benutzer, die in der Bibliothek nur die Dienstleistungen des kostenlosen öffentlichen Internetzugangs nutzen.

Die Gültigkeit der Registrierungsgebühr beträgt 1 Jahr (365 Tage).

2.     Die folgenden Personen dürfen registriert werden:

a)  ein Bürger der Tschechischen Republik, der mit der ausgefüllten Anmeldung seinen gültigen Personalausweis vorlegt,

          Studenten legen bei der Beantragung einer Ermäßigung einen Studiennachweis, Altersrentner und Invaliditätsrentner die Bestätigung über den Rentenbezug, Inhaber der ZTP- und ZTP/P-Ausweise (Behinderte) ihren Ausweis vor;

b)  Kinder bis 6 Jahre nur dann, wenn ein Elternteil ein Bibliotheksnutzer ist. In diesem Fall ist die Registrierung des Kindes kostenlos und stimmt mit der gültigen Registrierung der Eltern überein;

c)  Kinder und Jugendliche zwischen sechs und fünfzehn Jahren dürfen sich nach der Vorlage eines Schulnachweises, Studiumnachweises (oder des gültigen Personalausweises vom gesetzlichen Vertreter) und nach der Zustimmung der Eltern zur Aufbewahrung von persönlichen Daten anmelden;

d)  ein EU-Bürger + die Bürger von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, dürfen sich nach Vorlage eines Identitätsausweises, ein anderer fremder Staatsangehöriger nach der Vorlage des gültigen Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung registrieren;

Organisationen oder Institutionen dürfen sich nach der Vorlage der Anmeldung mit dem Namen des Verantwortlichen, der für die Ausleihe verantwortlich ist, registrieren.

3.     Der Benutzer ist verpflichtet, sich mit dem ausgestellten Ausweis auszuweisen, diesen Ausweis sofort beim Eingang, am Ausleihpult, abzugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar und für seinen eventuellen Missbrauch ist der Benutzer verantwortlich. Beantragt er Bedienung ohne gültigen Ausweis, ist er verpflichtet, sich mit einem Identitätsausweis auszuweisen und die Bedienungsgebühr nach der gültigen Preisliste zu bezahlen. Im Falle eines ernsthaften Grundes, falls der Benutzer nicht persönlich in die Bibliothek kommen und die Ausleihe durchführen kann, darf er einen Vertreter beauftragen, der am Ausleihpult die schriftliche Beauftragung (Vorname, Familienname, Geburtsdatum des Besitzers der Benutzerausweises und Vorname, Familienname und Geburtsdatum des Vertreters) vorlegen muss. Der Vertreter wird sich mit seinem Identitätsausweis ausweisen. Die angeliehenen Bücher darf für den Benutzer jeder zurückgeben.

4.     Die Bibliothek erfordert zur Registrierung die grundsätzlichen Identifikationsangaben des Benutzers: Vorname und Familienname, Wohnsitzadresse und Geburtsdatum. Der Benutzer ist verpflichtet, diese Angaben anzuführen und deren Bearbeitung seitens der Bibliothek in vollem Umfang zu gestatten, falls er die Dienstleistungen der Bibliothek nutzen will. Der Benutzer, der die Zustimmung zur Bearbeitung der grundsätzlich Identifikationsangaben nicht erteilt, darf nur die Dienstleistungen der Bibliothek nutzen, die keine Registrierung erfordern (Internetzentrum). Über den Rahmen der erforderlichen Angaben hinaus, darf der Benutzer Folgendes anführen: den akademischen Titel, seine vorübergehende Adresse, seine weiteren Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

5.     Der Benutzer ist verpflichtet, der Bibliothek die Änderung des Namens, der Wohnsitzadresse, den Verlust oder Missbrauch des Benutzerausweises unverzüglich zu melden.

6.     Die Personaldaten des Benutzers werden nur während der Zeitdauer seiner Registrierung aufbewahrt, nach der Beendigung werden die Daten gelöscht. Die Bibliothek ist berechtigt, die Personaldaten der Benutzer aufgrund der Registrierung beim Amt für den Schutz von personenbezogenen Daten, Havelkova 22, 130 00 Praha 3, zu bearbeiten.

Die Bibliothek geht bei der Bearbeitung der Personaldaten nach dem Gesetz, nach der internen Richtlinie, nach dieser Büchereiordnung und weiteren, allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften vor. Die Personaldaten werden von den eigenen Mitarbeitern der Bibliothek manuell oder automatisch bearbeitet, und an einer unzugänglichen Stelle aufbewahrt.

Der Zweck, zu dem die Bibliothek die Personaldaten sammelt und bearbeitet, ist der Schutz der Bibliotheksetats, die Qualität und gezielte Ausrichtung der gewährten Dienstleistungen im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und vor allem mit den folgenden Gesetzen:

Nr. 257/2001 Slg., über Büchereien und über die Bedingungen des Betriebes von öffentlichen Büchereidienstleistungen (Büchereigesetz),

Nr. 563/1991 Slg., über die Buchführung, in der Fassung späterer Vorschriften,

Nr. 121/2000 Slg., Gesetz über das Urheberrecht, über die mit dem Urheberrecht zusammenhängenden Rechte sowie über die Änderung von einigen Gesetzen (Gesetz über Urheberrecht).

7.     Die Bibliothek führt weiterhin zu den Benutzern Geschäftsdaten, Daten über die Verwirklichung der Registrierung einer Ausleihe, deren Verlängerung, Reservierung eines Buches, abgesendete Mahnungen und Angaben der Buchhaltung über die durchgeführten finanziellen Transaktionen zwischen dem Benutzer und der Bibliothek.

8.     In den Bibliotheken ist Essen, Schlafen und die Benutzung von Handys nicht gestattet, im Studierzimmer und im Internetzentrum dürfen die Anwesenden darüber hinaus nicht durch lautes Sprechen gestört werden.  In allen Räumen der Bibliothek sollte man auf die anderen Benutzer Rücksicht nehmen und die Regeln des guten Benehmens beachten. Besucher, die mit Lärm, Gestank, ungeeignetem oder aggressivem Benehmen die anderen Besucher belästigen, können aus dem Gebäude ausgewiesen werden.

9.     Für größeren Komfort der anständigen Benutzer werden die meisten Bibliotheksräume mit einer Videokamera überwacht. Zu den Videoaufnahmen haben nur die geschulten Mitarbeiter Zugang und es werden keine Aufzeichnungen erstellt.

 

 

III

Ausleihe der Bücherdokumente außerhalb des Bibliotheksgebäudes

1.     Über die Ausleihe entscheidet die Bibliothek. Pro Ausweis dürfen höchsten 10 Bucheinheiten geliehen werden. Die Ausleihe von teueren Publikationen bestätigt der Benutzer mit seiner Unterschrift.

2.     Die regelmäßigen Öffnungszeiten (bzw. vorübergehende Abweichungen) sind am Eingang jeder Arbeitsstelle, die Dienstleistungen an die Öffentlichkeit gewährt, und auf den Webseiten der Bibliothek veröffentlicht.

3.     Der Benutzer ist vor dem Betreten der Ausleihräume der KMOL verpflichtet, seine Oberbekleidung, Handtaschen und Gepäck im Umkleideraum abzulegen. Die Besucher der Abteilung für Kinder und Jugendliche legen ihre Bekleidung in die Schränke vor der Abteilung ab. Halten der Besucher diese Festlegung nicht ein, werden ihm keine Dienstleistungen gewährt.

4.     Die Ausleihfrist beträgt bei Büchern 4 Wochen, die Bibliothek kann jedoch kürzere Ausleihfristen festlegen, bzw. die Rückgabe des Dokumentes vor dem Ablauf der Ausleihfrist beantragen. Auf Wunsch des Benutzera kann die Bibliothek die Ausleihfrist für weitere 4 Wochen, höchstens jedoch zweimal, verlängern (persönlich, telefonisch oder per E-Mail), falls das Dokument kein anderer Benutzer verlangt.

5.     Der Benutzer kann gegen Gebühr die Reservierung der Büchereidokumente beantragen. Die Anforderung wird nach den Möglichkeiten der Bibliothek und nach der chronologischen Reihenfolge der Aufzeichnungen erledigt. Das Dokument wird seitens der Bibliothek höchstens eine Woche ab dem Versanddatum des schriftlichen Antrags reserviert.

6.     Die Büchereieinheiten, die die Bibliothek in ihrem Etat führt, stellt sie mittels des interbibliothekarischen Ausleihdienstes in einer anderen Bibliothek sicher und der Benutzer ist verpflichtet, den festgelegten Rückgabetermin genau einzuhalten.

7.     Die Büchereidokumente aus der Präsenzbücherei werden nur in der Bibliothek geliehen und es ist nicht gestattet, diese aus den einschlägigen Abteilungen wegzutragen. 

8.     Der Benutzer, der mit einer Infektionskrankheit erkrankt ist, oder in seiner Familie eine solche Krankheit aufgetreten ist, ist verpflichtet, über diese Tatsache die Bibliothek zu informieren und die Desinfektion der ausgeliehenen Dokumente sicherzustellen.

9.     Kinder bis fünfzehn Jahre werden immer in der Abteilung für Kinder und Jugendliche registriert, sie können jedoch Dienstleistungen in allen Bibliotheksräumen nutzen.

 

IV

Bibliographisch-informative Dienstleistungen

1.     Die Bibliothek leistet für alle Benutzer Informationes allgemeinen Charakters, Informationen über Persönlichkeiten und die Region Haná. Die Fragen der Benutzer werden mündlich und schriftlich in Form einer Übersicht über die benötigte Literatur beantwortet, und mit Informationen über ihre Zugänglichkeit ergänzt. Bei der Bearbeitung der Rückantworten geht die Bibliothek aus ihren Etats und Datenbanken hervor.

2.     Nach der Vereinbarung mit dem Benutzer legt die Bibliothek den Termin für die Erledigung der Frage fest.

 

 

V

Dienstleistungen des Lesesaals und Studienraums

1.     Die Dienstleistungen des Lesesaals und Studienraums kann der Benutzer nach der Abgabe des Benutzerausweises nutzen. Im Lesesaal gibt es zwei, zuletzt veröffentlichte Ausgaben von Tageszeitungen und die letzten Ausgaben von Zeitschriften, die in Regalen ausgestellt sind und nur im Raum ausgeliehen werden. Der Benutzer darf die Zeitschriften selbst ausleihen und auf die ursprüngliche Stelle zurück geben. Einige ausgewählte Ausgaben werden auf Wunsch vom Bibliothekar ausgeliehen.

2.     Die älteren Ausgaben von Tageszeitungen und Zeitschriften des laufenden Jahres werden außerhalb der Bibliothek für die Zeit von 2 Wochen in der Anzahl von höchstens 10 Exemplaren ausgeliehen, jedoch alle Ausgaben eines älteren Jahrganges (eines anderen als des laufenden Kalenderjahres) von Tageszeitungen und Zeitschriften sind erst nach Vereinbarung mit dem Bibliothekar auszuleihen.

Auf Wunsch des Benutzers kann die Bibliothek die Ausleihfrist für weitere 2 Wochen, höchstens jedoch zweimal, verlängern (persönlich, telefonisch oder per E-Mail), falls das Dokument kein anderer Benutzer verlangt.

3.     Die gesetzlichen Sammlungen und Büchereidokumente aus der Präsenzbücherei werden nur in der Bibliothek geliehen und es ist nicht gestattet, diese aus dem Lesesaal und Studienraum wegzutragen.

 

 

VI

Dienstleistungen des Internetzentrums

1.     Die Dienstleistungen des Internetzentrums sind frei zugänglich und kostenlos.

2.     Die Besucher sind verpflichtet, die Betriebsordnung des Internetzentrums einzuhalten, ansonsten können die Dienstleistungen verweigert werden.

 

VII

Dienstleistungen der Ausleihestelle für Musikalien und Musikträger

1.     Die Ausleihestelle der Musikalien und Musikträger leiht den Benutzern Bücher, Musikalien, Schallplatten, CDs und Zeitschriften; sie ermöglicht das Anhören von Schallplatten und CDs aus dem Etat der Abteilung mit Hilfe der technischen Einrichtungen der Bibliothek; zur Verfügung stehen auch Bücher mit Musikthematik.  

2.     Die Ausleihfrist beträgt bei Musikalien 4 Wochen, bei Zeitschriften und Schallplatten 2 Wochen. Auf Wunsch des Benutzers (falls das Dokument kein anderer Benutzer verlangt) kann die Bibliothek die Ausleihfrist für weitere 4 Wochen bei Musikalien, bei Zeitschriften und Schallplatten für weitere 2 Wochen, höchstens jedoch zweimal, verlängern (telefonisch oder per E-Mail). Die Ausleihfrist bei CDs (maximal 3 CDs) beträgt 3 Tage, sie ist jedoch höchstens einmal zu verlängern. 

3.     Das Ausleihen von Musikalien und Zeitschriften ist kostenlos. Für die Ausleihe von Schallplatten und CDs wird eine Gebühr erhoben. Die gebührenpflichtigen Dienstleistungen sind seitens der Benutzer in bar zu bezahlen.

4.     Außerhalb des Gebäudes werden keine Bücher aus der Präsenzbücherei, keine neuesten Zeitschriftenausgaben und keine sonstigen Dokumente oder AV-Medien, die nur zum Präsenzstudium und Anhören bestimmt sind, geliehen.

5.     Der Besucher darf weder Musikalien noch anderen Noten aus dem KMOL-Etat vervielfältigen (siehe Gesetz über Urheberrecht).

 

 

 

VIII

Hinweise zur Nutzung von EDV-Technik

1.     Der Benutzer ist verpflichtet, in der Bibliothek nur die Programmausstattung anzuwenden, die ihm seitens der Bibliothek gewährt wird.

2.     Dem Benutzer ist es untersagt, Teile des Operationssystems der Bibliothek und der in der Bibliothek installierten Anwendungen und Programme zu kopieren und zu vertreiben.

3.     Der Benutzer darf nur die aus den Datenbanken, der im Netz der Bibliothek oder auf dem Internet zugänglichen Daten gewonnenen Informationen, entweder auf die in der Bibliothek gekauften formatierten Disketten oder auf einen übertragbaren Speicherträger (Flash Disk) kopieren.

4.     Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für seine eventuellen Eingriffe in die Konfiguration des Rechners, die auf eine Art und Weise einen Einfluss auf den Betrieb des Rechners oder des Netzes haben könnten, weiterhin ist er voll verantwortlich für die durch seine unsachgemäße Handhabung mit den Mitteln der EDV-Technik entstandenen Schäden, inklusive der durch die von ihm geladenen Computerviren verursachten Schäden.

5.     Die gewonnenen Informationen und Daten (in jeder beliebigen Form, auf jedem beliebigen Medium) dienen ausschließlich zum persönlichen Bedarf des Benutzers und zu seinen Studienzwecken. Es ist nicht gestattet, diese auf jegliche Art und Weise zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu kopieren, auszuleihen, gemeinsam zu nutzen, zu vertreiben, (nicht einmal im Computernetz), zu verkaufen oder anderswie zu vor allem kommerziellen Zwecken zu nutzen.

6.     Der Benutzer ist verpflichtet, den Datenschutz aus der Sicht des Urheberrechtes (siehe Gesetz Nr. 121/2000 Slg., Gesetz über Urheberrecht) zu beachten.

 

IX

Ordnungsmaßnahmen

1.     Mit der Unterzeichnung der Anmeldung und dem Bekanntmachen mit der Büchereiordnung verpflichtet sich der Benutzer, die Büchereiordnung einzuhalten, nach den Vorschriften und Richtlinien für die Tätigkeit der Büchereien, nach den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter vorzugehen, die Einrichtungen der Bibliothek und deren Buchetats zu schützen, mit der benutzten Technik, den Hilfsmitteln vorsichtig zu hantieren, sich den für die Einhaltung der Ordnung und für den Schutz des Eigentums im Verwaltungsbereich der Bibliothek notwendigen Kontrollmaßnahmen zu unterziehen, Ruhe und Ordnung einzuhalten.

2.     Der Benutzer ist verpflichtet, mit den ausgeliehenen Büchereieinheiten schonend umzugehen, er ist nicht berechtigt, sie anderen Personen zu leihen. Er trägt für diese für die gesamte Ausleihfrist (auch Präsenzausleihe) die volle Verantwortung.  Eine bei der Rückgabe festgestellte Beschädigung der Büchereidokumente bezahlt der Benutzer auch in dem Fall, wenn die Beschädigung schon früher verursacht wurde, aber der Benutzer bei der Übernahme auf dies nicht aufmerksam gemacht hat.

3.     Im Raum der Bibliothek ist es nicht gestattet Hunde mitzubringen, Fahrräder abzustellen, mit Rollschuhen oder Tretrollern zu fahren. Für eventuelle Verluste trägt die Bibliothek keine Verantwortung. Mobiltelefone dürfen nur im Flur benutzt werden. 

4.     Die Beziehungen zwischen den Benutzern und der Bibliothek, die durch das Ausleihen des Bibliotheksetats entstehen, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden nach den Bestimmungen der Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

5.     Sollte der Benutzer eine der Ausleihen nicht im festgelegten Termin zurückgeben, kann ihm die Bibliothek weitere Ausleihen bis zur Rückgabe der langfristigen Ausleihe verweigern.

6.     Sollte der Benutzer die ausgeliehenen Dokumente nicht rechtzeitig zurückgeben, ist er verpflichtet, Verzugsgebühren zu bezahlen (Preisliste siehe Anlage der Büchereiordnung).

7.     Der Benutzer ist verpflichtet, die Bibliothek über Verlust, Vernichtung oder Beschädigung des ausgeliehenen Dokumentes zu benachrichtigen. Nach dem Entscheid der Bibliothek ist er verpflichtet, den verursachten Schaden dadurch zu ersetzten, dass:

a)  er das gleiche Dokument (Buch, Zeitschrift, Musikalien, Schallplatte, CD) in der gleichen Ausgabe besorgt und der Bibliothek als Schadenersatz abgibt;

b)  er im Falle, dass es die Bucheinheit nicht mehr auf dem Markt gibt, den Preis bezahlt, den die Bibliothek festlegt;

c)  er bei der Beschädigung des Büchereidokumentes der Bibliothek die Aufwendung für die Reparatur bezahlt.

In allen Fällen des Ersatzes eines Dokumentes ist der Benutzer verpflichtet, die Gebühr für eine neue Büchereibearbeitung zu bezahlen.

Der Benutzer ist auch verpflichtet, sämtliche anderen Aufwendungen zu bezahlen, die der Bibliothek durch den verursachten Schaden und die Beseitigung der Folgen entstanden sind.

8.     Für den Verlust oder die Vernichtung des Bibliotheksausweises und für die Ausstellung eines neuen Ausweises wird eine Gebühr seitens des Bibliothek erhoben.

9.     Sollte der Benutzer den Schaden der Bibliothek innerhalb der festgelegten Frist nicht bezahlen, wird der Ersatz auf gerichtlichem Wege eingetrieben. Die damit verbundenen Aufwendungen bezahlt der Benutzer.

10.   Zu keinem Benutzer der Bibliothek wird derjenige, der:

a)  sich selbst aus den Reihen der Benutzer abmeldet;

b)  die Registrieung für den einschlägigen Kalenderzeitraum nicht erneuert;

c)  die Registrationsgebühr nicht bezahlt;

d)  vorsätzlich oder fahrlässig eine Beschädigung des aus dem Bibliotheksetat ausgeliehenen Büchereidokumentes verschuldet oder der Bibliothek einen anderen Schaden verursacht und den vorgeschriebenen Ersatz zu bezahlen ablehnt;

seitens der Bibliotheksleitung aus den Reihen der Benutzer wegen einer Verletzung der Büchereiordnung ausgeschlossen wurde.

 

X

Schlussbestimmungen

1.     Die Benutzer dürfen Beschwerden und Anmerkungen zur Tätigkeit der Bibliothek schriftlich oder mündlich den Leitern der einzelnen Abteilungen für die Gewährung von Dienstleistungen oder direkt der Bibliotheksdirektorin einreichen.

2.     Ausnahmen aus den Bestimmungen der Büchereiordnung darf in ernsthaften Fällen nur die Bibliotheksdirektorin gestatten.

3.     Die Büchereiordnung tritt am 01.04.2003 in Kraft. Gleichzeitig verliert ihre Gültigkeit die Büchereiordnung der Kreisbibliothek Olomouc vom 16.12. 1999.

Die Aktualierung des Punktes II 2.c) der Büchereiordnung verlief am 10. 04.2006; des Punktes II 2.b), c) zum 01.01.2009 und die Korrektur der Namen von Abteilungen und Ausleihstellen und des Abstimmungsdatums der neuen Gründungsurkunde am 04.01.2010.

 

 

 

 

Dr. rer. nat. Lenka Prucková

Direktorin der Stadtbibliothek von Olomouc

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