
nám. Republiky 1, 771 66 Olomouc
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E-mail: knihovna@kmol.cz
BÜCHEREIORDNUNG
der Stadtbibliothek von Olomouc
Im Einklang mit der Gründungsurkunde der Stadtbibliothek
Olomouc, abgestimmt von der Vertretung der Stadt Olomouc mit dem Beschluss vom
21. 09.2009 und nach dem § 4, Abs. 6 des Gesetzes Nr. 257/ 2001 Slg.
(Büchereigesetz), gebe ich diese Büchereiordnung aus:
I
Grundbestimmungen
Art. 1 Berufung und Tätigkeit der Stadtbibliothek von
Olomouc
Die Bibliothek der Stadt Olomouc ist eine
Grundbibliothek im Sinne der §§ 3 und 12 des Gesetzes Nr. 257/2001 Slg. und
wurde zwecks der Leistung des öffentlichen Bücherei- und Informationsdienstes
auf die gleiche Art für alle Bürger ohne Unterschied, eingeschränkt in den §§ 2,
4 und 14 des Büchereigesetzes und zwecks der Sicherstellung des
gleichberechtigten Zutrittes der Bürger zu Informationen und Kulturwerten, die
in den Etats und Informationsdatenbanken der Bücherei enthalten sind.
Die aufgeführten Dienstleistungen gewähren: Abteilung für
erwachsene Leser (beinhaltet die Ausleihe für erwachsene Leser, Lesesaal und
Studierzimmer, Ausleihe für Musikalien und Musikträger und das Internetzentrum),
Abteilung für Kinder und Jugendliche, städtische Zweigstellen und Bibliotheken
in den Stadtvierteln.
Die Bibliothek der Stadt Olomouc (weiter nur Bibliothek) ist eine
Beitragsorganisation mit Rechtssubjektivität, sie verwaltet das Eigentum der
Stadt und achtet darauf, dass die Benutzer den Bibliotheksetat und die
Einrichtungen schützen und nicht beschädigen.
Art. 2 Öffentliche Bücherei- und
Informationsdienstleistungen
Es handelt sich vor allem um:
die Ausleihdienstleistungen:
die Ausleihe der Bucheinheiten im Gebäude der Bibliothek
(Präsenzausleihe),
die Ausleihe der Bucheinheiten außerhalb des Gebäudes (Absenzausleihe),
die Ausleihe und reprographische Dienstleistungen zwischen den Bibliotheken im
Rahmen der Tschechischen Republik, bzw. internationaler Ausleihdienst zwischen
Bibliotheken;
das Kopieren der Büchereidokumente;
d)
Informationsdienstleistungen: Beratungsdienst, Informationen zu Katalogen,
Datenbanken,
Etats, Informationen bibliographischen und faktographischen Charakters,
Zugang zu
den elektronischen Datenbanken (lokal sowie vernetzt);
e)
Internetzugang;
f) Beratungsdienstleistungen, Informationen aus
dem Bereich der öffentlichen Verwaltung, zur EU-Problematik,
Informationen über den
Nonprofitsektor;
g)
Propagationsdienstleistungen: Veranstaltung von Exkursionen, informativen
Vorträgen über die Bibliothek und ihre Dienstleistungen, Propagation der
Bibliothek in der Presse und in den Medien, Erstellung und Aktualisierung der
Webseiten der Bibliothek und der Facebook-Seiten, Veranstaltung von Vorlesungen,
Besprechungen und weiteren Veranstaltungen für Kinder, Studenten und die breite
Öffentlichkeit;
h)
Schulungen für Einwohner und weitere Sonderdienstleistungen.
2.
Die Bibliothek verrechnet Gebühren (Erstattung der tatsächlich aufgewendeten
Kosten) für die Registrierung der Benutzer, Sanktionsgebühren, Erstattung der
Reprographie- und Kopierdienstleistungen und für einige Sonderdienstleistungen.
Sämtliche Finanzbeträge werden von der Bibliothek nach den Grundsätzen der
Büchereiordnung und in der durch die Preisliste festgelegten Höhe abgerechnet,
wobei die Preisliste die Anlage der Büchereiordnung bildet.
II
Benutzer der Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen
1.
Die Bibliothek leistet ihre Dienstleistungen nur den Benutzern, die ordentlich
registriert sind und die Registrierungsgebühr an einer der Ausleihestellen
bezahlt haben. Eine Ausnahme bilden die Benutzer, die in der Bibliothek nur die
Dienstleistungen des kostenlosen öffentlichen Internetzugangs nutzen.
Die Gültigkeit der Registrierungsgebühr beträgt 1 Jahr
(365 Tage).
2.
Die folgenden Personen dürfen registriert werden:
a)
ein Bürger der Tschechischen Republik, der mit der
ausgefüllten Anmeldung seinen gültigen Personalausweis vorlegt,
Studenten legen bei der Beantragung einer Ermäßigung einen
Studiennachweis, Altersrentner und Invaliditätsrentner die Bestätigung über den
Rentenbezug, Inhaber der ZTP- und ZTP/P-Ausweise (Behinderte) ihren Ausweis vor;
b)
Kinder bis 6 Jahre nur dann, wenn ein Elternteil ein Bibliotheksnutzer ist. In
diesem Fall ist die Registrierung des Kindes kostenlos und stimmt mit der
gültigen Registrierung der Eltern überein;
c)
Kinder und Jugendliche zwischen sechs und fünfzehn Jahren dürfen sich nach der
Vorlage eines Schulnachweises, Studiumnachweises (oder des gültigen
Personalausweises vom gesetzlichen Vertreter) und nach der Zustimmung der Eltern
zur Aufbewahrung von persönlichen Daten anmelden;
d)
ein EU-Bürger + die Bürger von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz,
dürfen sich nach Vorlage eines Identitätsausweises, ein anderer fremder
Staatsangehöriger nach der Vorlage des gültigen Reisepasses und der
Aufenthaltsgenehmigung registrieren;
Organisationen oder Institutionen dürfen sich nach der Vorlage der Anmeldung mit
dem Namen des Verantwortlichen, der für die Ausleihe verantwortlich ist,
registrieren.
3.
Der Benutzer ist verpflichtet, sich mit dem ausgestellten Ausweis auszuweisen,
diesen Ausweis sofort beim Eingang, am Ausleihpult, abzugeben. Der Ausweis ist
nicht übertragbar und für seinen eventuellen Missbrauch ist der Benutzer
verantwortlich. Beantragt er Bedienung ohne gültigen Ausweis, ist er
verpflichtet, sich mit einem Identitätsausweis auszuweisen und die
Bedienungsgebühr nach der gültigen Preisliste zu bezahlen. Im Falle eines
ernsthaften Grundes, falls der Benutzer nicht persönlich in die Bibliothek
kommen und die Ausleihe durchführen kann, darf er einen Vertreter beauftragen,
der am Ausleihpult die schriftliche Beauftragung (Vorname, Familienname,
Geburtsdatum des Besitzers der Benutzerausweises und Vorname, Familienname und
Geburtsdatum des Vertreters) vorlegen muss. Der Vertreter wird sich mit seinem
Identitätsausweis ausweisen. Die angeliehenen Bücher darf für den Benutzer jeder
zurückgeben.
4.
Die Bibliothek erfordert zur Registrierung die grundsätzlichen
Identifikationsangaben des Benutzers: Vorname und Familienname, Wohnsitzadresse
und Geburtsdatum. Der Benutzer ist verpflichtet, diese Angaben anzuführen und
deren Bearbeitung seitens der Bibliothek in vollem Umfang zu gestatten, falls er
die Dienstleistungen der Bibliothek nutzen will. Der Benutzer, der die
Zustimmung zur Bearbeitung der grundsätzlich Identifikationsangaben nicht
erteilt, darf nur die Dienstleistungen der Bibliothek nutzen, die keine
Registrierung erfordern (Internetzentrum). Über den Rahmen der erforderlichen
Angaben hinaus, darf der Benutzer Folgendes anführen: den akademischen Titel,
seine vorübergehende Adresse, seine weiteren Kontaktdaten (Telefonnummer,
E-Mail-Adresse).
5.
Der Benutzer ist verpflichtet, der Bibliothek die Änderung
des Namens, der Wohnsitzadresse, den Verlust oder Missbrauch des
Benutzerausweises unverzüglich zu melden.
6.
Die Personaldaten des Benutzers werden nur während der
Zeitdauer seiner Registrierung aufbewahrt, nach der Beendigung werden die Daten
gelöscht. Die Bibliothek ist berechtigt, die Personaldaten der Benutzer aufgrund
der Registrierung beim Amt für den Schutz von personenbezogenen Daten, Havelkova
22, 130 00 Praha 3, zu bearbeiten.
Die Bibliothek geht bei der Bearbeitung der Personaldaten
nach dem Gesetz, nach der internen Richtlinie, nach dieser Büchereiordnung und
weiteren, allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften vor. Die Personaldaten
werden von den eigenen Mitarbeitern der Bibliothek manuell oder automatisch
bearbeitet, und an einer unzugänglichen Stelle aufbewahrt.
Der Zweck, zu dem die Bibliothek die Personaldaten sammelt
und bearbeitet, ist der Schutz der Bibliotheksetats, die Qualität und gezielte
Ausrichtung der gewährten Dienstleistungen im Einklang mit den allgemein
verbindlichen Rechtsvorschriften und vor allem mit den folgenden Gesetzen:
Nr. 257/2001 Slg., über Büchereien und über
die Bedingungen des Betriebes von öffentlichen Büchereidienstleistungen
(Büchereigesetz),
Nr. 563/1991 Slg., über die Buchführung, in
der Fassung späterer Vorschriften,
Nr. 121/2000 Slg., Gesetz über das
Urheberrecht, über die mit dem Urheberrecht zusammenhängenden Rechte sowie über
die Änderung von einigen Gesetzen (Gesetz über Urheberrecht).
7. Die Bibliothek führt weiterhin zu den Benutzern Geschäftsdaten, Daten über die Verwirklichung der Registrierung einer Ausleihe, deren Verlängerung, Reservierung eines Buches, abgesendete Mahnungen und Angaben der Buchhaltung über die durchgeführten finanziellen Transaktionen zwischen dem Benutzer und der Bibliothek.
8.
In den Bibliotheken ist Essen, Schlafen und die Benutzung
von Handys nicht gestattet, im Studierzimmer und im Internetzentrum dürfen die
Anwesenden darüber hinaus nicht durch lautes Sprechen gestört werden.
In allen Räumen der Bibliothek sollte man auf die anderen Benutzer
Rücksicht nehmen und die Regeln des guten Benehmens beachten. Besucher, die mit
Lärm, Gestank, ungeeignetem oder aggressivem Benehmen die anderen Besucher
belästigen, können aus dem Gebäude ausgewiesen werden.
9.
Für größeren Komfort der anständigen Benutzer werden die
meisten Bibliotheksräume mit einer Videokamera überwacht. Zu den Videoaufnahmen
haben nur die geschulten Mitarbeiter Zugang und es werden keine Aufzeichnungen
erstellt.
III
Ausleihe der Bücherdokumente außerhalb des Bibliotheksgebäudes
1.
Über die Ausleihe entscheidet die Bibliothek. Pro Ausweis dürfen höchsten 10
Bucheinheiten geliehen werden. Die Ausleihe von teueren Publikationen bestätigt
der Benutzer mit seiner Unterschrift.
2.
Die regelmäßigen Öffnungszeiten (bzw. vorübergehende Abweichungen) sind am
Eingang jeder Arbeitsstelle, die Dienstleistungen an die Öffentlichkeit gewährt,
und auf den Webseiten der Bibliothek veröffentlicht.
3.
Der Benutzer ist vor dem Betreten der Ausleihräume der KMOL verpflichtet, seine
Oberbekleidung, Handtaschen und Gepäck im Umkleideraum abzulegen. Die Besucher
der Abteilung für Kinder und Jugendliche legen ihre Bekleidung in die Schränke
vor der Abteilung ab. Halten der Besucher diese Festlegung nicht ein, werden ihm
keine Dienstleistungen gewährt.
4.
Die Ausleihfrist beträgt bei Büchern 4 Wochen, die Bibliothek kann jedoch
kürzere Ausleihfristen festlegen, bzw. die Rückgabe des Dokumentes vor dem
Ablauf der Ausleihfrist beantragen. Auf Wunsch des Benutzera kann die Bibliothek
die Ausleihfrist für weitere 4 Wochen, höchstens jedoch zweimal, verlängern
(persönlich, telefonisch oder per E-Mail), falls das Dokument kein anderer
Benutzer verlangt.
5.
Der Benutzer kann gegen Gebühr die Reservierung der Büchereidokumente
beantragen. Die Anforderung wird nach den Möglichkeiten der Bibliothek und nach
der chronologischen Reihenfolge der Aufzeichnungen erledigt. Das Dokument wird
seitens der Bibliothek höchstens eine Woche ab dem Versanddatum des
schriftlichen Antrags reserviert.
6.
Die Büchereieinheiten, die die Bibliothek in ihrem Etat führt, stellt sie
mittels des interbibliothekarischen Ausleihdienstes in einer anderen Bibliothek
sicher und der Benutzer ist verpflichtet, den festgelegten Rückgabetermin genau
einzuhalten.
7.
Die Büchereidokumente aus der Präsenzbücherei werden nur in der Bibliothek
geliehen und es ist nicht gestattet, diese aus den einschlägigen Abteilungen
wegzutragen.
8.
Der Benutzer, der mit einer Infektionskrankheit erkrankt ist, oder in seiner
Familie eine solche Krankheit aufgetreten ist, ist verpflichtet, über diese
Tatsache die Bibliothek zu informieren und die Desinfektion der ausgeliehenen
Dokumente sicherzustellen.
9.
Kinder bis fünfzehn Jahre werden immer in der Abteilung für Kinder und
Jugendliche registriert, sie können jedoch Dienstleistungen in allen
Bibliotheksräumen nutzen.
IV
Bibliographisch-informative Dienstleistungen
1.
Die Bibliothek leistet für alle Benutzer Informationes allgemeinen Charakters,
Informationen über Persönlichkeiten und die Region Haná. Die Fragen der Benutzer
werden mündlich und schriftlich in Form einer Übersicht über die benötigte
Literatur beantwortet, und mit Informationen über ihre Zugänglichkeit ergänzt.
Bei der Bearbeitung der Rückantworten geht die Bibliothek aus ihren Etats und
Datenbanken hervor.
2.
Nach der Vereinbarung mit dem Benutzer legt die Bibliothek den Termin für die
Erledigung der Frage fest.
V
Dienstleistungen des Lesesaals und
Studienraums
1.
Die Dienstleistungen des Lesesaals und Studienraums kann der Benutzer nach der
Abgabe des Benutzerausweises nutzen. Im Lesesaal gibt es zwei, zuletzt
veröffentlichte Ausgaben von Tageszeitungen und die letzten Ausgaben von
Zeitschriften, die in Regalen ausgestellt sind und nur im Raum ausgeliehen
werden. Der Benutzer darf die Zeitschriften selbst ausleihen und auf die
ursprüngliche Stelle zurück geben. Einige ausgewählte Ausgaben werden auf Wunsch
vom Bibliothekar ausgeliehen.
2.
Die älteren Ausgaben von Tageszeitungen und Zeitschriften des laufenden Jahres
werden außerhalb der Bibliothek für die Zeit von 2 Wochen in der Anzahl von
höchstens 10 Exemplaren ausgeliehen, jedoch alle Ausgaben eines älteren
Jahrganges (eines anderen als des laufenden Kalenderjahres) von Tageszeitungen
und Zeitschriften sind erst nach Vereinbarung mit dem Bibliothekar auszuleihen.
Auf Wunsch des Benutzers kann die Bibliothek die
Ausleihfrist für weitere 2 Wochen, höchstens jedoch zweimal, verlängern
(persönlich, telefonisch oder per E-Mail), falls das Dokument kein anderer
Benutzer verlangt.
3.
Die gesetzlichen Sammlungen und Büchereidokumente aus der Präsenzbücherei werden
nur in der Bibliothek geliehen und es ist nicht gestattet, diese aus dem
Lesesaal und Studienraum wegzutragen.
VI
Dienstleistungen des Internetzentrums
1.
Die Dienstleistungen des Internetzentrums sind frei zugänglich und kostenlos.
2.
Die Besucher sind verpflichtet, die Betriebsordnung des Internetzentrums
einzuhalten, ansonsten können die Dienstleistungen verweigert werden.
VII
Dienstleistungen der Ausleihestelle für
Musikalien und Musikträger
1.
Die Ausleihestelle der Musikalien und Musikträger leiht den Benutzern Bücher,
Musikalien, Schallplatten, CDs und Zeitschriften; sie ermöglicht das Anhören von
Schallplatten und CDs aus dem Etat der Abteilung mit Hilfe der technischen
Einrichtungen der Bibliothek; zur Verfügung stehen auch Bücher mit
Musikthematik.
2.
Die Ausleihfrist beträgt bei Musikalien 4 Wochen, bei Zeitschriften und
Schallplatten 2 Wochen. Auf Wunsch des Benutzers (falls das Dokument kein
anderer Benutzer verlangt) kann die Bibliothek die Ausleihfrist für weitere 4
Wochen bei Musikalien, bei Zeitschriften und Schallplatten für weitere 2 Wochen,
höchstens jedoch zweimal, verlängern (telefonisch oder per E-Mail). Die
Ausleihfrist bei CDs (maximal 3 CDs) beträgt 3 Tage, sie ist jedoch höchstens
einmal zu verlängern.
3.
Das Ausleihen von Musikalien und Zeitschriften ist kostenlos. Für die Ausleihe
von Schallplatten und CDs wird eine Gebühr erhoben. Die gebührenpflichtigen
Dienstleistungen sind seitens der Benutzer in bar zu bezahlen.
4.
Außerhalb des Gebäudes werden keine Bücher aus der Präsenzbücherei, keine
neuesten Zeitschriftenausgaben und keine sonstigen Dokumente oder AV-Medien, die
nur zum Präsenzstudium und Anhören bestimmt sind, geliehen.
5.
Der Besucher darf weder Musikalien noch anderen Noten aus dem KMOL-Etat
vervielfältigen (siehe Gesetz über Urheberrecht).
VIII
Hinweise zur Nutzung von EDV-Technik
1.
Der Benutzer ist verpflichtet, in der Bibliothek nur die Programmausstattung
anzuwenden, die ihm seitens der Bibliothek gewährt wird.
2.
Dem Benutzer ist es untersagt, Teile des Operationssystems der Bibliothek und
der in der Bibliothek installierten Anwendungen und Programme zu kopieren und zu
vertreiben.
3.
Der Benutzer darf nur die aus den Datenbanken, der im Netz der Bibliothek oder
auf dem Internet zugänglichen Daten gewonnenen Informationen, entweder auf die
in der Bibliothek gekauften formatierten Disketten oder auf einen übertragbaren
Speicherträger (Flash Disk) kopieren.
4.
Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für seine eventuellen Eingriffe in
die Konfiguration des Rechners, die auf eine Art und Weise einen Einfluss auf
den Betrieb des Rechners oder des Netzes haben könnten, weiterhin ist er voll
verantwortlich für die durch seine unsachgemäße Handhabung mit den Mitteln der
EDV-Technik entstandenen Schäden, inklusive der durch die von ihm geladenen
Computerviren verursachten Schäden.
5.
Die gewonnenen Informationen und Daten (in jeder beliebigen Form, auf jedem
beliebigen Medium) dienen ausschließlich zum persönlichen Bedarf des Benutzers
und zu seinen Studienzwecken. Es ist nicht gestattet, diese auf jegliche Art und
Weise zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu kopieren, auszuleihen, gemeinsam zu
nutzen, zu vertreiben, (nicht einmal im Computernetz), zu verkaufen oder
anderswie zu vor allem kommerziellen Zwecken zu nutzen.
6.
Der Benutzer ist verpflichtet, den Datenschutz aus der Sicht des Urheberrechtes
(siehe Gesetz Nr. 121/2000 Slg., Gesetz über Urheberrecht) zu beachten.
IX
Ordnungsmaßnahmen
1.
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung und dem Bekanntmachen mit der
Büchereiordnung verpflichtet sich der Benutzer, die Büchereiordnung einzuhalten,
nach den Vorschriften und Richtlinien für die Tätigkeit der Büchereien, nach den
Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter vorzugehen, die Einrichtungen der
Bibliothek und deren Buchetats zu schützen, mit der benutzten Technik, den
Hilfsmitteln vorsichtig zu hantieren, sich den für die Einhaltung der Ordnung
und für den Schutz des Eigentums im Verwaltungsbereich der Bibliothek
notwendigen Kontrollmaßnahmen zu unterziehen, Ruhe und Ordnung einzuhalten.
2.
Der Benutzer ist verpflichtet, mit den ausgeliehenen Büchereieinheiten schonend
umzugehen, er ist nicht berechtigt, sie anderen Personen zu leihen. Er trägt für
diese für die gesamte Ausleihfrist (auch Präsenzausleihe) die volle
Verantwortung. Eine bei der Rückgabe
festgestellte Beschädigung der Büchereidokumente bezahlt der Benutzer auch in
dem Fall, wenn die Beschädigung schon früher verursacht wurde, aber der Benutzer
bei der Übernahme auf dies nicht aufmerksam gemacht hat.
3.
Im Raum der Bibliothek ist es nicht gestattet Hunde mitzubringen, Fahrräder
abzustellen, mit Rollschuhen oder Tretrollern zu fahren. Für eventuelle Verluste
trägt die Bibliothek keine Verantwortung. Mobiltelefone dürfen nur im Flur
benutzt werden.
4.
Die Beziehungen zwischen den Benutzern und der Bibliothek, die durch das
Ausleihen des Bibliotheksetats entstehen, sowie die gegenseitigen Rechte und
Pflichten, werden nach den Bestimmungen der Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
5.
Sollte der Benutzer eine der Ausleihen nicht im festgelegten Termin zurückgeben,
kann ihm die Bibliothek weitere Ausleihen bis zur Rückgabe der langfristigen
Ausleihe verweigern.
6.
Sollte der Benutzer die ausgeliehenen Dokumente nicht rechtzeitig zurückgeben,
ist er verpflichtet, Verzugsgebühren zu bezahlen (Preisliste siehe Anlage der
Büchereiordnung).
7.
Der Benutzer ist verpflichtet, die Bibliothek über Verlust, Vernichtung oder
Beschädigung des ausgeliehenen Dokumentes zu benachrichtigen. Nach dem Entscheid
der Bibliothek ist er verpflichtet, den verursachten Schaden dadurch zu
ersetzten, dass:
a)
er das gleiche Dokument (Buch, Zeitschrift, Musikalien, Schallplatte, CD) in der
gleichen Ausgabe besorgt und der Bibliothek als Schadenersatz abgibt;
b)
er im Falle, dass es die Bucheinheit nicht mehr auf dem Markt gibt, den Preis
bezahlt, den die Bibliothek festlegt;
c)
er bei der Beschädigung des Büchereidokumentes der Bibliothek die Aufwendung für
die Reparatur bezahlt.
In allen Fällen des Ersatzes eines Dokumentes
ist der Benutzer verpflichtet, die Gebühr für eine neue Büchereibearbeitung zu
bezahlen.
Der Benutzer ist auch verpflichtet, sämtliche
anderen Aufwendungen zu bezahlen, die der Bibliothek durch den verursachten
Schaden und die Beseitigung der Folgen entstanden sind.
8.
Für den Verlust oder die Vernichtung des Bibliotheksausweises und für die
Ausstellung eines neuen Ausweises wird eine Gebühr seitens des Bibliothek
erhoben.
9.
Sollte der Benutzer den Schaden der Bibliothek innerhalb der festgelegten Frist
nicht bezahlen, wird der Ersatz auf gerichtlichem Wege eingetrieben. Die damit
verbundenen Aufwendungen bezahlt der Benutzer.
10.
Zu keinem Benutzer der Bibliothek wird derjenige, der:
a)
sich selbst aus den Reihen der Benutzer abmeldet;
b)
die Registrieung für den einschlägigen Kalenderzeitraum nicht erneuert;
c)
die Registrationsgebühr nicht bezahlt;
d)
vorsätzlich oder fahrlässig eine Beschädigung des aus dem Bibliotheksetat
ausgeliehenen Büchereidokumentes verschuldet oder der Bibliothek einen anderen
Schaden verursacht und den vorgeschriebenen Ersatz zu bezahlen ablehnt;
seitens der Bibliotheksleitung aus den Reihen der Benutzer wegen einer
Verletzung der Büchereiordnung ausgeschlossen wurde.
X
Schlussbestimmungen
1.
Die Benutzer dürfen Beschwerden und Anmerkungen zur Tätigkeit der Bibliothek
schriftlich oder mündlich den Leitern der einzelnen Abteilungen für die
Gewährung von Dienstleistungen oder direkt der Bibliotheksdirektorin einreichen.
2.
Ausnahmen aus den Bestimmungen der Büchereiordnung darf in ernsthaften Fällen
nur die Bibliotheksdirektorin gestatten.
3.
Die Büchereiordnung tritt am 01.04.2003 in Kraft. Gleichzeitig verliert ihre
Gültigkeit die Büchereiordnung der Kreisbibliothek Olomouc vom 16.12. 1999.
Die Aktualierung des Punktes II 2.c) der Büchereiordnung verlief am 10.
04.2006; des Punktes II 2.b), c) zum 01.01.2009 und
die Korrektur der Namen von Abteilungen und Ausleihstellen und des
Abstimmungsdatums der neuen Gründungsurkunde am 04.01.2010.
Dr. rer. nat. Lenka Prucková
Direktorin der Stadtbibliothek von Olomouc
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